Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/54: Revision der Jagdverordnung · 3 Seiten

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Revision der Jagdverordnung Ergebnisbericht

1 Ausgangslage

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren am 31. März 2021 eröffnet. Es dauerte bis am 5. Mai 2021. Die Dauer wurde dem Willen des Parlaments entsprechend1 und gestützt auf Art. 7 Abs. 4 VIG auf einen Monat und 5 Tage verkürzt. Die aktuelle Situation v.a. in Sömmerungsgebieten verlangt eine rasche Lösung. Die Verordnungsänderung soll im Sommer in Kraft treten. Zudem waren die meisten der vorgeschlagenen Bestimmungen zum Herdenschutz bereits in der Vernehmlassung zur Revision der Jagdverordnung, die vom 8. Mai bis zum 9. September 2020 stattgefunden hat.

2 Eingegangene Stellungnahmen

Im Rahmen der Vernehmlassung gingen 175 Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen sind auf der Website der Bundeskanzlei verfügbar.

Rückmeldung gaben alle 26 Kantone und fünf Kantonskonferenzen. Stellung bezogen haben zudem sechs Politische Parteien (SVP, FDP, Mitte, SP, Grüne, GLP), die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB), sieben Gemeinden und Gemeindeverbände, zwei Fachinstitute, 33 national tätige Organisationen, 61 regionale Organisationen, sechs weitere Verbände und 28 Privatpersonen.

3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

Eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt die Stossrichtung der Revision grundsätzlich und anerkennt den dringenden Handlungsbedarf. Verlangt werden punktuelle Anpassungen der Vorlage sowie teilweise auch eine umfangreichere Revision der Jagdverordnung.

Dabei lassen sich die Stellungnahmen grob in zwei Lager aufteilen. Viele Kantone – insbesondere die von der Wolfsproblematik betroffenen Bergkantone – fordern namentlich weitere Erleichterungen für den Wolfsabschuss wie eine stärkere Senkung der Schadenschwellen oder die Möglichkeit der Wolfsregulation über Elterntiere. Zudem verlangen einige Kantone (darunter eine Mehrheit der Bergkantone) die Verankerung der zumutbaren Herdenschutzmassnahmen, welche vom Bund unterstützt werden, und eine höhere finanzielle Unterstützung. Diese Anliegen werden von den Landwirtschaftsorganisationen, von der SAB und der SVP grundsätzlich geteilt.

Auf der anderen Seite bieten die Naturschutzorganisationen Hand für eine Senkung der Schadenschwellen, fordern im Gegenzug insbesondere eine Stärkung des Herdenschutzes verbunden mit zusätzlicher finanzieller Hilfe. Weiter verlangen sie die Entschädigung der zusätzlichen Arbeitskosten der Landwirtschaft in Gebieten mit Grossraubtieren über Direktzahlungen. Schliesslich soll auch der Artenschutz gestärkt werden. Diese Forderungen werden grundsätzlich von der SP, den Grünen und den Grünliberalen unterstützt.

1 Im Rahmen der Debatte zur Mo 20.4340 wurde die klare Erwartung geäussert, dass «eine angepasste Verordnung zum Jagdgesetz schon im Alpsommer 2021 umgesetzt werden könne» 3/3