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Vernehmlassung 2021/6: Landwirtschatliches Verordnungspaket 2021 · 87 Seiten
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titas AG und die Tierverkehrsdatenbank innert 30 Tagen nach Ausstellung des Equidenpasses melden.6
7Aufgehoben
10. Verordnung vom 10. November 200460 über die Ausrichtung von Beiträgen an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten
Art. 2 Abs. 1 Bst. b Ziff. 2, Abs. 1bisBst. b Ziff. 2
1Für Tiere der Rindergattung, für Büffel und für Bisons werden die Beiträge ausgerichtet:
b. wenn die Meldung der Schlachtung eines Tieres bei der Tierverkehrsdatenbank eingegangen ist und wenn bei der Meldung der Schlachtung:
2. der Tiergeschichtenstatus nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung vom xx. mmm 2021 über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank «OK» oder «provisorisch OK» ist.
1bisFür Tiere der Schaf- und Ziegengattung werden die Beiträge ausgerichtet:
b. wenn die Meldung der Schlachtung eines Tieres bei der Tierverkehrsdatenbank eingegangen ist und wenn bei der Meldung der Schlachtung:
2. der Tiergeschichtenstatus nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung vom xx. mmm 2021 über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank «OK» oder «provisorisch OK» ist.
Art. 2 Abs. 4
4Für Geflügel werden die Beiträge ausgerichtet, wenn das Gesuch bei der Tierverkehrsdatenbank eingegangen ist. Das Gesuch muss elektronisch gestellt werden.
Art. 3 Abs. 1
1Die Identitas AG erstellt eine Abrechnung und zahlt die Beiträge aus. Dafür stellt sie dem BLW monatlich Rechnung. Sie kann die Beiträge mit den fälligen Gebühren nach Anhang 2 der Verordnung vom xx. mmm 2021 über die Identitas AG und die Tierverkehrsdatenbank und mit den Schlachtabgaben nach Artikel 38a der Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 199561 verrechnen.
11. Verordnung vom 6. Juni 201462 über die Informationssysteme für den öffentlichen Veterinärdienst
Art. 3 Artikelübersicht, Abs. 1 Bst. f und Abs. 2
Art. 3 Aufgaben des BLV
1Das BLV: