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Vernehmlassung 2022/35: Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik · 2 Seiten

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Bundesgesetz Entwurf über Regionalpolitik

Änderung vom [Datum]

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom [Datum]1,

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 6. Oktober 20062 über Regionalpolitik wird wie folgt geändert:

Art. 7 Sachüberschrift, Abs. 1 Einleitungssatz, 2 Einleitungssatz sowie 3

Darlehen und A-Fonds-perdu-Beiträge für Infrastrukturvorhaben

1 Der Bund kann zinsgünstige oder zinslose Darlehen für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sowie A-Fonds-perdu-Beiträge für die Finanzierung von kleinen Infrastrukturprojekten gewähren, soweit diese:

2 Diese Darlehen und A-Fonds-perdu-Beiträge können nur für Infrastrukturvorhaben gewährt werden:

3 Der Bundesrat legt die Kriterien für die Gewährung und den Höchstbetrag der A-Fonds-perdu-Beiträge unter Berücksichtigung der Teuerung fest.

Art. 9 Abs. 1

1 Alle Empfängerinnen und Empfänger von Finanzhilfen nach den Artikeln 4–6 sowie von Darlehen und A-Fonds-perdu-Beiträgen nach Artikel 7 haben sich angemessen mit eigenen Mitteln am Vorhaben zu beteiligen.

Art. 11 Abs. 1

1 Die Finanzhilfen nach den Artikeln 4–6 sowie die Darlehen und A-Fonds-perdu-Beiträge nach Artikel 7 werden auf der Grundlage von Programmvereinbarungen in Form von Pauschalbeträgen ausgerichtet.

1BBl 20XX ...

2 SR 901.0

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