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Vernehmlassung 2022/43: Bericht zum Stand der Ausbauprogramme für die Bahninfrastruktur mit Änderungen an den Bundesbeschlüssen und zur Perspektive BAHN 2050 · 2 Seiten

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Bundesbeschluss Entwurf über den Verpflichtungskredit für den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur

vom [Datum]

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1

und auf Artikel 58 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 19572,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom [Datum]3,

beschliesst:

Art. 1

Die Erhöhung des für den Ausbau nach dem Bundesbeschluss vom 21. Juni 20194 über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur bewilligten Verpflichtungskredits von 12,89 Milliarden Franken auf 13,87 Milliarden Franken wird bewilligt (Preisstand 2014, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer).

Art. 2

Der Bundesrat kann den Verpflichtungskredit um die ausgewiesene Teuerung und die Mehrwertsteuer erhöhen.

Art. 3

Die Abrechnung des Verpflichtungskredits erfolgt gegliedert nach den Massnahmen gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses vom 21. Juni 20195 über den Ausbauschritt 2035 für die Eisenbahninfrastruktur.

Art. 4

1SR 101

2 SR 742.101

3BBl 20XX …

4 SR 742.140.5

5 SR 742.140.5