Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/49: Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz · 47 Seiten

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Übersicht

Am 18. Dezember 2020 hat die Bundesversammlung das Informationssicherheitsgesetz (ISG) verabschiedet. Das neue Gesetz schafft einen einheitlichen formell-gesetzlichen Rahmen für die Informationssicherheit beim Bund.

Die vorliegenden Ausführungserlasse zum ISG wurden in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der anderen Bundesbehörden und der Kantone erarbeitet. In der Botschaft vom 22. Februar 2017 zum Informationssicherheitsgesetz hat der Bundesrat angekündigt, dass er die anderen Bundesbehörden und die Kantone für alle wichtigen Regelungen zur Stellungnahme einladen würde. So soll einerseits ein möglichst einheitliches Sicherheitsniveau erreicht und andererseits den Bedürfnissen aller Bundesbehörden sowie der Kantone gebührend Rechnung getragen werden. Deshalb wird ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.

Das Ausführungsrecht zum ISG umfasst insgesamt drei neue Verordnungen und eine Änderung einer bestehenden Verordnung:

 Informationssicherheitsverordnung: Die neue Verordnung regelt das Management der Informa-

tionssicherheit, den Schutz von klassifizierten Informationen, die Informatiksicherheit und die Massnahmen zur personellen und physischen Sicherheit für die Bundesverwaltung und die Armee. Sie legt die entsprechenden Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten fest. Die wichtigste Änderung ist die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei allen Verwaltungseinheiten;

 Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen: Die neue Verordnung fasst die Ausfüh-

rungsbestimmungen zu den verschiedenen Personensicherheitsprüfungen zusammen. Diese Prüfungen werden auf das Mindestmass reduziert, das zur Identifizierung von erheblichen Risiken für den Bund erforderlich ist. Damit werden künftig deutlich weniger Prüfungen durchgeführt;

 Verordnung über das Betriebssicherheitsverfahren: Die neue Verordnung regelt die Einzelheiten

des durch das ISG eingeführten Betriebssicherheitsverfahrens. Das Betriebssicherheitsverfahren ist auf alle sicherheitsempfindlichen Aufträge anwendbar, die der Bund vergibt;

 Verordnung über Identitätsverwaltungs-Systeme und Verzeichnisdienste des Bundes: Die Teil-

revision dieser Verordnung beinhaltet nebst vorwiegend technischen Anpassungen eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung auf die Verwaltungseinheiten der dezentralen Bundesverwaltung.

Das Inkrafttreten des ISG und der Ausführungsbestimmungen ist auf Mitte 2023 geplant.