Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/49: Ausführungsrecht zum Informationssicherheitsgesetz · 47 Seiten
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Kantonen haben gezeigt, dass die Praxis heterogen ist. Es ist ein wichtiges Ziel der Vernehmlassung, den Aufwand für die Kantone abzuschätzen.
5.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft
Die Auswirkungen auf die Wirtschaft wurden in der ISG-Botschaft ausgewiesen. Sie fallen äusserst gering aus. Die Wirtschaft ist vom ISG und seinen Ausführungsbestimmungen betroffen, wenn Betriebe für den Bund arbeiten. Die Bundesbehörden sind verpflichtet, die Gewährleistung der Informationssicherheit im Rahmen der Zusammenarbeit mit Dritten zu stipulieren und für eine angemessene Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben zu sorgen. Betriebe, die sicherheitsempfindliche Aufträge des Bundes erfüllen, werden zudem im Rahmen des Betriebssicherheitsverfahrens (vgl. Ziff. 4.4, Erläuterungen zur VBSV) auf deren Vertrauenswürdigkeit hin überprüft und anschliessend regelmässig kontrolliert. Die Kosten des Verfahrens betragen in der Regel weniger als 0.5% des Auftragsvolumens und werden direkt oder indirekt auf die Auftraggeberin überwälzt. Betroffen von dieser Kontrolle werden insgesamt etwa 700 Betriebe. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft bleiben somit insgesamt sehr gering.
5.4 Andere Auswirkungen
Die Verordnungen haben keine Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Umwelt oder andere wichtige Bereiche. Sie zeigen im positiven Sinne jedoch deutlich auf, welche Sicherheitsmassnahmen im digitalisierten Zeitalter notwendig sind, um die Sicherheit des Bundes und damit der Schweiz gerecht zu werden.