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Vernehmlassung 2022/59: Pa.Iv. Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige · 2 Seiten
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Bundesbeschluss Vorentwurf über das Stimm- und Wahlrecht ab 16 Jahren
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom […]1
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom […]2,
beschliesst:
I
Die Bundesverfassung3 wird wie folgt geändert:
Art. 136 Abs. 1
1Die politische Rechte in Bundessachen stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Alle haben die gleichen politischen Rechte und Pflichten.
Art. 143
In den Nationalrat, in den Bundesrat und in das Bundesgericht sind alle Stimmberechtigten wählbar, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
II
1Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.
1 BBl 2021 ...
2 BBl 2021 ...
3 SR 101 2017–......