Vorlage
Vernehmlassung 2022/72: Erleichterung von Wolfsabschüssen. Teilrevision der Jagdverordnung · 3 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage
Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
«%ASFF_YYYY_ID»
c. mindestens 8 Nutztiere innerhalb von vier Monaten getötet werden, nachdem früher bereits Schäden durch Wölfe zu verzeichnen waren.
3Bei Tieren der Rinder- und Pferdegattung sowie bei Neuweltkameliden liegt ein erheblicher Schaden vor, wenn durch einen einzelnen Wolf innerhalb von vier Monaten mindestens zwei Nutztiere getötet oder schwer verletzt wurden.
6Die Abschussbewilligung muss der Verhütung weiteren Schadens an Nutztieren oder der Verhütung weiterer erheblicher Gefährdung der Menschen durch diesen Wolf dienen. ….
Art. 9terEinzelabschuss eines Wolfs aus einem Rudel
Bei einer schweren und unmittelbar drohenden Gefahr für den Menschen durch einen Wolf eines Rudels kann der Kanton in Abweichung von Artikel 4 Absatz 1 ohne Zustimmung des BAFU den Abschuss des Wolfes anordnen.
Art. 10 Abs. 3
3Der Bund leistet die Abgeltung für Nutztiere unter den folgenden Voraussetzungen:
a. Die Nutztiere sind in der Tierverkehrsdatenbank gemäss Artikel 45b Tierseuchengesetz vom1. Juli 19662 zum Zeitpunkt des Risses korrekt registriert; und
b. der Kanton übernimmt die Restkosten.
II
Anhang 1 der Verordnung vom 21. Januar 19913 über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung wird wie folgt geändert:
Nr. Lokalität Kantone Aufnahme Revision(en)
5 Chevroux jusqu’à Portalban FR, VD 1991 2001/2015/2023
III
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates