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Vernehmlassung 2022/74: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ausnahme für Arbeitnehmende von neu gegründeten Betrieben) · 3 Seiten
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Bundesgesetz Vorentwurf über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ausnahme für Arbeitnehmende von neu gegründeten Betrieben)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,
beschliesst:
Minderheit (Marti Samira, Baumann, Bendahan, Birrer-Heimo, Glättli, Michaud Gigon, Ryser, Wermuth)
Nichteintreten
I
Das Bundesgesetz vom 13. März 19643 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel wird wie folgt geändert:
Art. 3
Das Gesetz ist, unter Vorbehalt von Artikel 3a, ferner nicht anwendbar:
dbis. auf Arbeitnehmende von Betrieben in den ersten fünf Jahren seit Firmengründung, die aufgrund eines Mitarbeiterbeteiligungsmodells am Unternehmenserfolg beteiligt sind;
Minderheit (Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Matter Thomas, Tuena)
dbis. auf Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Vorgesetztenfunktion und Fachspezialisten und -spezialistinnen von juristischen Personen in den ersten fünf Geschäftsjahren seit Gründung, die über ein Bruttojahreseinkommen,
SR ...
1BBl 2022 ...
2BBl 2022 ...
3 SR 822.11
2022–......