Vorlage

Vernehmlassung 2022/86: Änderung der Asylverordnung 3 und der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (Auswertung elektronischer Datenträger von Asylsuchenden)

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Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL)

Änderung vom

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 11. August1 über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 3

3 Liegt eine rechtskräftige Wegweisungsverfügung nach Artikel 45 AsylG vor, so kann das SEM Personendaten aus elektronischen Datenträgern auswerten. Das Verfahren zur Auswertung von Personendaten aus elektronischen Datenträgern richtet sich nach den Artikel 47 Absatz 3 AsylG in Verbindung mit den Artikeln 10a bis 10i der Asylverordnung 3 vom 11. August 19992. Das SEM orientiert den Kanton über das Ergebnis seiner Abklärungen.

II

Diese Verordnung tritt am… in Kraft.

…

1 SR 142.281

2 SR 142.314

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