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Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 176 Seiten

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Dünger-Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 4 (Art. 42)

Toleranzen

a. Der deklarierte Nährstoffgehalt oder die deklarierten physikalisch-chemischen Merkmale eines Düngers darf/dürfen vom tatsächlichen Wert nur im Rahmen der in diesem Teil für die entsprechende PFC festgelegten Toleranzen abweichen. Die Toleranzen sollen Abweichungen bei der Herstellung, in der Vertriebskette und während der Probenahme und Analyse ermöglichen.

b. Die zulässigen Toleranzen in Bezug auf die in diesem Teil deklarierten Parameter sind negative und positive Werte.

c. Abweichend von Buchstabe a darf der tatsächliche Gehalt einer Komponente eines Düngers, für die in Anhang 1 oder Anhang 2 ein Mindest- oder ein Höchstgehalt festgelegt ist, den Mindestgehalt nicht unter- bzw. den Höchstgehalt nicht überschreiten.

PFC 1: Dünger

Die nachstehenden Toleranzregeln gelten für Dünger, die die Nitrifikation, die Denitrifikation oder die Urease hemmende Stoffe gemäss Anhang II Teil II CMC 1 der Verordnung (EU) 2019/100958 enthalten:

Hemmende Stoffe Zulässige Toleranz für den deklarierten Gehalt an hemmenden Stoffen

Konzentration von weniger als oder ± 20 % vom deklarierten Wert

gleich 2 %

Konzentration von mehr als 2 % ± 0,3 absolute Prozentpunkte

PFC 1(A): Organischer Dünger

Formen des deklarierten Nährstoffs Zulässige Toleranz für den deklarier- und andere deklarierte Parameter ten Nährstoffgehalt und andere dekla-

rierte Parameter

58 Siehe Fussnote zu Art. 2 Abs. 2.