Vorlage

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 176 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 113Fedlex · Vorlage

Dünger-Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Deklarierte Formen von Phosphorpento- ± 25 % relative Abweichung vom deklaxid (P2O5) rierten Wert, jedoch höchstens 2 absolute

Prozentpunkte

Deklarierte Formen von Kaliumoxid ± 25 % relative Abweichung vom dekla-(K2O) rierten Wert, jedoch höchstens 2 absolute

Prozentpunkte

Deklarierte Formen von Stickstoff (N), ± 1,5 absolute Prozentpunkte

Phosphorpentoxid (P2O5) oder Kali-

umoxid (K2O) in Zweinährstoffdüngern

Deklarierte Formen von Stickstoff (N), ± 1,9 absolute Prozentpunkte

Phosphorpentoxid (P2O5) oder Kali-

umoxid (K2O) in Dreinährstoffdüngern

Gesamt- und wasserlösliches Magnesi- - 50 und + 100 % relative Abweichung umoxid (MgO), Calciumoxid (CaO), vom deklarierten Gehalt an diesen Nähr-Schwefeltrioxid (SO3) stoffen, jedoch höchstens - 2 und + 4 ab-

solute Prozentpunkte

Gesamt- und wasserlösliches Natrium- 25 % vom deklarierten Gehalt, jedoch oxid (Na2O) höchstens 0,9 absolute Prozentpunkte,

+ 50 % vom deklarierten Gehalt, jedoch höchstens 1,8 absolute Prozentpunkte

Korngrösse ± 20 % relative Abweichung vom dekla-

rierten prozentualen Anteil des Materials, der ein bestimmtes Sieb passiert

Menge ± 1 % relative Abweichung vom dekla-

rierten Wert

Spurennährstoff Zulässige Toleranz für den deklarierten

Gehalt an Formen von Spurennährstof-

fen

Konzentration von weniger als oder ± 50 % vom deklarierten Wert

gleich 2 %

Konzentration von mehr als 2 % und we- ± 50 % vom deklarierten Wert bis zu niger als oder gleich 10 % höchstens 1,0 absolute Prozentpunkte

Konzentration von mehr als 10 % ± 1,0 absolute Prozentpunkte

Menge: ± 5 % relative Abweichung vom deklarierten Wert.

PFC 2: Kalkdünger