Vorlage
Vernehmlassung 2023/14: Bundesgesetz über die Besteuerung des mobilen Arbeitens im internationalen Verhältnis · 3 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage
Kanton; von der Quellensteuer ausgenommen bleiben Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit an Bord eines von einem solchen Arbeitgeber unter Schweizer Flagge betriebenen Seeschiffs;
h. Aufgehoben
Art. 45 Bst. f
Den Veranlagungsbehörden müssen für jede Steuerperiode eine Bescheinigung einreichen:
f. die Arbeitgeber über die Lohndaten zu Arbeitnehmern nach Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a, sofern ein internationales Abkommen im Steuerbereich den internationalen Austausch von Informationen über diese Daten vorsieht.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.