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Vernehmlassung 2023/33: 19.433 n Pa. Iv. RK-NR. StGB-Tatbestände mit Stalking ergänzen · 2 Seiten
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Bundesgesetz über die Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes vor Nachstellung
(Änderung des Strafgesetzbuchs, des Militärstrafgesetzes und des Militärstrafprozesses)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom ...1
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
I
Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:
1. Strafgesetzbuch3
Art. 55a Abs. 1 Einleitungssatz
1Bei einfacher Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 2 Abs. 3–5), wiederholten Tätlichkeiten (Art. 126 Abs. 2 Bst. b, bbisund c), Drohung (Art. 180 Abs. 2), Nötigung (Art. 181) und Nachstellung (Art. 181b) kann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht das Verfahren sistieren, wenn:
Art. 181b
Nachstellung Wer jemanden beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht und ihn
dadurch in seiner Lebensgestaltungsfreiheit beschränkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
SR ..........
1BBl ...
2BBl ...
3 SR 311.0
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