Vorlage
Vernehmlassung 2023/42: Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)
Fedlex · Vorlage · Seite 1
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Schweizerisches Zivilgesetzbuch Vorentwurf (Gewaltfreie Erziehung)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,
beschliesst:
I
Das Zivilgesetzbuch2 wird wie folgt geändert:
Art. 302 Abs. 1 erster Satz (betrifft nur den französischen Text) und zweiter Satz sowie Abs. 4
1[...]. Insbesondere haben sie das Kind ohne Anwendung von körperlichen Bestrafungen und anderen Formen entwürdigender Gewalt zu erziehen.
4Die Kantone sorgen dafür, dass sich die Eltern und das Kind bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können.
II
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
1BBl 2023 ...
2SR 210
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