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Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 124 Seiten
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Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft «%ASFF_YYYY_ID»
Code Bezeichnung Anwendungsbedingungen für die Aufbereitung von Lebensmitteln
pflanzlichen Ursprungs tierischen Ursprungs
E 551 Siliciumdioxid nur für getrocknete KräuterNur für Aromastoffe und Pro-
und Gewürze in Pulver- polis zulässig
form sowie Aromastoffe
zulässig
Teil B Ziff. 1
Teil B: Verarbeitungshilfsstoffe und sonstige Erzeugnisse, die bei der Verarbeitung biologisch produzierter Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs verwendet werden dürfen
1. Direkt eingesetzte Verarbeitungshilfsstoffe und sonstige Erzeugnisse, die bei der Verarbeitung biologisch produzierter Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs verwendet werden dürfen
Bezeichnung Anwendungsbedingungen für die Aufbereitung von Lebensmitteln
pflanzlichen Ursprungs tierischen Ursprungs
Der Eintrag «Bentonit» erhält die folgende neue Fassung:
Bentonit zulässig nur als Verdickungsmittel für
Met zulässig
Teil C
Teil C: Nicht biologische Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs
Zutat Besondere Bedingungen und Einschränkungen Der Eintrag «Algen» wird gestrichen.