Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft «%ASFF_YYYY_ID»

Code Bezeichnung Anwendungsbedingungen für die Aufbereitung von Lebensmitteln

pflanzlichen Ursprungs tierischen Ursprungs

E 551 Siliciumdioxid nur für getrocknete KräuterNur für Aromastoffe und Pro-

und Gewürze in Pulver- polis zulässig

form sowie Aromastoffe

zulässig

Teil B Ziff. 1

Teil B: Verarbeitungshilfsstoffe und sonstige Erzeugnisse, die bei der Verarbeitung biologisch produzierter Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs verwendet werden dürfen

1. Direkt eingesetzte Verarbeitungshilfsstoffe und sonstige Erzeugnisse, die bei der Verarbeitung biologisch produzierter Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs verwendet werden dürfen

Bezeichnung Anwendungsbedingungen für die Aufbereitung von Lebensmitteln

pflanzlichen Ursprungs tierischen Ursprungs

Der Eintrag «Bentonit» erhält die folgende neue Fassung:

Bentonit zulässig nur als Verdickungsmittel für

Met zulässig

Teil C

Teil C: Nicht biologische Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs

Zutat Besondere Bedingungen und Einschränkungen Der Eintrag «Algen» wird gestrichen.