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Vernehmlassung 2023/8: Änderung der Automobilsteuerverordnung: Aufhebung der Befreiung der Elektromobile von der Automobilsteuer · 3 Seiten
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Automobilsteuerverordnung
(AStV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Automobilsteuerverordnung vom 20. November 19961 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 1 Bst. d und 3
1Von der Steuer befreit ist die Einfuhr von:
d. Aufgehoben
3Bei der Herstellung im Inland ist von der Steuer befreit:
a. die Lieferung oder der Eigengebrauch von Automobilen nach Absatz 1 Buchstaben a Ziffern 2–4 und b–c;
b. die Lieferung von Automobilen, die nachweislich direkt ins Ausland ausgeführt werden; nicht von der Steuer befreit ist die Überlassung von Automobilen zum Gebrauch oder zur Nutzung, die nachweislich direkt ins Ausland ausgeführt werden.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
SR ..........
1 SR 641.511
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