Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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gerundete Zahlen (in Mio. Fr.) Kreditart Beantragte Mittel Total
– Projektgebundene Beiträge nach Art. 59 Art. 4 Abs. 1: 130,0
HFKG Verpflichtungskredit
6 Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale 321,6 Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 2025–2028
– Aktivitäten im Rahmen der Internationalen Art. 1 Abs. 1: 254,9
Mobilitäts- und Kooperationsprogramme Verpflichtungskredit
– Aktivitäten im Rahmen der Förderung von Art. 1 Abs. 1: 27,0
Talenten und internationalen institutionel- Verpflichtungskredit
len Kooperationen
– Stipendien an ausländische Studierende Art. 2 Abs. 1: 39,7
und Kunstschaffende in der Schweiz Verpflichtungskredit
7 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Institutionen 5 270,5 der Forschungsförderung in den Jahren 2025–2028
– Aktivitäten des Schweizerischen National- Art. 1: 5 270,5
fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Zahlungsrahmen
Forschung nach Art. 10 Abs. 2, 4 und 6
FIFG
Aktivitäten der der Akademien der Wissen-
schaften Schweiz nach Art. 11 Abs. 2, 4, 5
und 6 FIFG
Aktivitäten nach Art. 41 Abs. 5 FIFG
8 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten 1 281,7 der Innosuisse in den Jahren 2025–2028
– Innovationsförderung nach den Art. 18 Art. 1 Abs. 1: 1 281,7
Abs. 1–2 und Art. 19–23 FIFG Zahlungsrahmen
(inkl. Funktionsaufwand)
9 Bundesbeschluss über die Unterstützung des Bundes für den 103,9 Schweizerischen Innovationspark («Switzerland Innovation») in den Jahren 2025–2028
– Betriebsaufwand der Stiftung «Switzerland Art. 1: 3,9
Innovation» Zahlungsrahmen
– Verbürgung von zweckgebundenen Darle- Art. 2 Abs 1: 100,0
hen, welche sich die Standortträger des Verpflichtungskredit
Schweizerischen Innovationsparks über die
Finanzmärkte beschaffen
10 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Forschungseinrichtungen 434,0 von nationaler Bedeutung in den Jahren 2025–2028
– Unterstützung von Forschungseinrichtun- Art. 1: 434,0
gen von nationaler Bedeutung nach Art. 15 Zahlungsrahmen
FIFG