Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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4 Auswirkungen

4.1 Auswirkungen auf den Bund

Transferaufwand

Die folgenden drei Tabellen (vgl. Tabelle 23, Tabelle 24, unten Tabelle 25) geben Auskunft über:

- die Entwicklung der Ausgaben im BFI-Bereich 2021–2028;

- die mit den Bundesbeschlüssen beantragten Fördermittel;

- die geplanten Ausgaben 2025–2028, wie in Ziffer 2 beschrieben.

Da die dargestellten Zahlen gerundet sind, können bei der Summierung Rundungsdifferenzen entstehen.

Die den Zahlungsrahmen und Verpflichtungskrediten zugrundeliegenden Teuerungsannahmen werden in den Vorlagen zu den Bundesbeschlüssen ausgewiesen werden. Den derzeitigen Teuerungsannahmen liegt der Indexstand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 2022 von 104,4 Punkten zugrunde, wobei sich dieser Indexstand auf die Indexreihe «Dezember 2020 = 100 Punkte» bezieht. Die jährlichen Voranschlagskredite werden jeweils im Rahmen des Voranschlagprozesses an die aktuellen Teuerungsannahmen angepasst. Bis zur Verabschiedung der BFI-Botschaft durch den Bundesrat im Jahr 2024 wird diese Teuerungsprognose möglicherweise angepasst. Aus diesem Grund wird in den Vorlagen der Bundesbeschlüsse die Teuerung noch nicht ausgewiesen.

Tabelle 22

Teuerungsannahmen 2025 2026 20272028

Landesindex der Konsumentenpreise vom Dezember 2022 1,2 % 1,0 % 1,0 % 1,0 % (104,4 Punkte; Dez. 2020 = 100)

Eigenaufwand

Für die Umsetzung der BFI-Politik des Bundes im nationalen und internationalen Kontext ist das SBFI zuständig, dessen Tätigkeit sich von strategischen, hoheitlichen Aufgaben bis hin zur Erbringung von Dienstleistungen erstreckt. Dem SBFI steht pro Jahr ein Globalbudget von rund 86,2 Millionen Franken (2023) zur Verfügung, wobei ca. 49,9 Millionen Franken auf Personal entfallen.

Für die Umsetzung der geplanten Massnahmen sind gemäss aktueller Schätzung des WBF/SBFI voraussichtlich drei zusätzliche Vollzeitäquivalente notwendig. Im Hinblick auf die Erarbeitung der Botschaft werden Höhe und Finanzierung des Ressourcenmehrbedarfs nochmals geprüft und gegebenenfalls im Detail begründet ausgewiesen.

Neben der Umsetzung der in dieser Botschaft beantragten Massnahmen führt das SBFI auch weitere Tätigkeiten durch, wie z.B. die nationalen Übergangsmassnahmen aufgrund der derzeitigen Nicht-Assoziierung an dem EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation, die Anerkennung von Bildungsgängen und Berufsqualifikationen sowie das Durchführen von eidgenössischen Maturitätsprüfungen.