Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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Tabelle 24

Die mit den Bundesbeschlüssen beantragten Fördermittel

gerundete Zahlen (in Mio. Fr.) Kreditart Beantragte Mittel Total

1 Bundebeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung 3 991,3 in den Jahren 2025–2028

– Pauschalbeiträge an die Kantone Art. 1: 2 958,1

nach Art. 52 Abs. 2 BBG Zahlungsrahmen

– Beiträge nach Art. 52 Abs. 3 Bst. c BBG an Art. 2 Abs. 1: 680,0

die Durchführung eidgenössischer Berufs- Zahlungsrahmen

prüfungen und eidgenössischer höherer

Fachprüfungen sowie an Bildungsgänge

höheren Fachschulen

Beiträge an Absolventinnen und Absolven-

ten von vorbereitenden Kursen nach Art.

52 Abs. 3 Bst. d BBG

– Beiträge nach Art. 52 Abs. 3 Bst. a BBG Art. 3 Abs. 1: 186,5

für Projekte zur Entwicklung der Berufsbil- Verpflichtungskredit

dung und zur Qualitätsentwicklung

Beiträge nach Art. 52 Abs. 3 Bst. b BBG

für besondere Leistungen im öffentlichen

Interesse

– Deckung des Finanzbedarfs der Eidgenös- Art. 4: 166,7

sischen Hochschule für Berufsbildung Zahlungsrahmen

(EHB) nach Art. 48 BBG

2 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Weiterbildung 76,8 in den Jahren 2025–2028

– Beiträge an Organisationen der Weiterbil- Art. 1: 76,8

dung und an die Kantone Zahlungsrahmen

3 Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die 101,3 Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2025–2028

– Beiträge an die Kantone für deren Art. 1: 101,3

Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Zahlungsrahmen

Studiendarlehen) im tertiären Bildungsbe-

reich

4 Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich 11 355,4 in den Jahren 2025–2028

– Deckung des Finanzbedarfs des ETH- Art. 1: 11 355,4

Bereichs für Betrieb und Investitionen Zahlungsrahmen

5 Bundesbeschluss über die Finanzierung nach dem Hochschulförderungs- 6 036,1 und -koordinationsgesetz in den Jahren 2025–2028

– Grundbeiträge nach Art. 50 Bst. a HFKG Art. 1: 3 028,7

Zahlungsrahmen

– Grundbeiträge nach Art. 50 Bst. b HFKG Art. 2: 2 397,3

Zahlungsrahmen

– Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge Art. 3 Abs. 1: 480,0

nach Art. 54 Abs. 1 HFKG Verpflichtungskredit