Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 123Fedlex · Vorlage
Tabelle 24
Die mit den Bundesbeschlüssen beantragten Fördermittel
gerundete Zahlen (in Mio. Fr.) Kreditart Beantragte Mittel Total
1 Bundebeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung 3 991,3 in den Jahren 2025–2028
– Pauschalbeiträge an die Kantone Art. 1: 2 958,1
nach Art. 52 Abs. 2 BBG Zahlungsrahmen
– Beiträge nach Art. 52 Abs. 3 Bst. c BBG an Art. 2 Abs. 1: 680,0
die Durchführung eidgenössischer Berufs- Zahlungsrahmen
prüfungen und eidgenössischer höherer
Fachprüfungen sowie an Bildungsgänge
höheren Fachschulen
Beiträge an Absolventinnen und Absolven-
ten von vorbereitenden Kursen nach Art.
52 Abs. 3 Bst. d BBG
– Beiträge nach Art. 52 Abs. 3 Bst. a BBG Art. 3 Abs. 1: 186,5
für Projekte zur Entwicklung der Berufsbil- Verpflichtungskredit
dung und zur Qualitätsentwicklung
Beiträge nach Art. 52 Abs. 3 Bst. b BBG
für besondere Leistungen im öffentlichen
Interesse
– Deckung des Finanzbedarfs der Eidgenös- Art. 4: 166,7
sischen Hochschule für Berufsbildung Zahlungsrahmen
(EHB) nach Art. 48 BBG
2 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Weiterbildung 76,8 in den Jahren 2025–2028
– Beiträge an Organisationen der Weiterbil- Art. 1: 76,8
dung und an die Kantone Zahlungsrahmen
3 Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die 101,3 Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2025–2028
– Beiträge an die Kantone für deren Art. 1: 101,3
Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Zahlungsrahmen
Studiendarlehen) im tertiären Bildungsbe-
reich
4 Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich 11 355,4 in den Jahren 2025–2028
– Deckung des Finanzbedarfs des ETH- Art. 1: 11 355,4
Bereichs für Betrieb und Investitionen Zahlungsrahmen
5 Bundesbeschluss über die Finanzierung nach dem Hochschulförderungs- 6 036,1 und -koordinationsgesetz in den Jahren 2025–2028
– Grundbeiträge nach Art. 50 Bst. a HFKG Art. 1: 3 028,7
Zahlungsrahmen
– Grundbeiträge nach Art. 50 Bst. b HFKG Art. 2: 2 397,3
Zahlungsrahmen
– Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge Art. 3 Abs. 1: 480,0
nach Art. 54 Abs. 1 HFKG Verpflichtungskredit