Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 185Fedlex · Vorlage
Ausblick 2025–2028
Forschung im Strassenwesen / ASTRA: Auch in der kommenden Forschungsperiode wird es notwendig sein, für das gesamte Aufgabenspektrum des ASTRA Grundlagenwissen aus der Forschung zur Verfügung zu stellen. Entsprechend werden die fünf thematisch ausgerichteten Arbeitsgruppen bestehen bleiben.
Mit den Forschungsmitteln sollen wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet werden, die u.a. einen Beitrag dazu leisten, dass:
- die nachteiligen Auswirkungen des Strassenverkehrs auf Umwelt und Bevölke-
rung deutlich zurückgehen, bzw. die erforderliche Mobilität möglichst umweltgerecht bewältigt werden kann;
- die Effizienz des Gesamtverkehrssystems sich erhöht;
- die technologischen Potenziale (intelligente, vernetzte Mobilität) sinnvoll
genutzt sind;
- die Leistungsfähigkeit, die Verfügbarkeit und der Substanzerhalt der Strassen-
infrastruktur nachhaltig sichergestellt sind;
- das Sicherheitsniveau des Strassenverkehrs auf einem hohen Niveau bleibt;
- die Risiken durch Naturgefahren und Störfälle auf ein tragbares Mass reduziert
sind:
- die steigenden Mobilitätsbedürfnisse volkswirtschaftlich nachhaltig und mög-
lichst effizient befriedigt werden können.
BAV: Auch in der kommenden Forschungsperiode verfolgt das BAV das Ziel, dass der öffentliche Verkehr (öV) und der Schienengüterverkehr noch effizienter und noch kunden- und umweltfreundlicher werden soll. Das BAV möchte dazu beitragen, in seinen Aufgabengebieten die Kosten zu optimieren sowie die Sicherheit, Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit weiter zu steigern. Das neu gewonnene Wissen unterstützt die öV-Branche und die gesamte Volkswirtschaft und macht sie dadurch produktiver.
Finanzielle Ressourcen in der Ressortforschung
Die nachstehende Tabelle ist von den Bundesstellen zu Informationszwecken erstellt worden. Die benötigten Ressourcen unterliegen keinem Entscheid im Rahmen der Botschaft. Sie werden von den zuständigen Bundesstellen in den jährlichen Budgetierungsverfahren beantragt.