Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2025–2028. BB «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 3 Verpflichtungskredit Projektförderung

1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 186,5 Millionen Franken für die Jahre 2025– 2028 bewilligt für:

a. Beiträge nach Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe a BBG für Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung;

b. Beiträge nach Artikel 52 Absatz 3 Buchstabe b BBG für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse.

2 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2028 eingegangen werden.

Art. 4 Zahlungsrahmen für die Eidgenössische Hochschule für

Berufsbildung

Es wird ein Zahlungsrahmen von 166,7 Millionen Franken bewilligt für die Jahre 2025–2028 zur Deckung des Finanzbedarfs der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung nach Artikel 48 Absatz 2 BBG in den Jahren 2025–2028.

Art. 5 Teuerungsannahmen

Den Zahlungsrahmen und dem Verpflichtungskredit liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 202x (xxx,x Punkte; Dez. 20xx = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:

a. 2025: +x,x Prozent;

b. 2026: +x,x Prozent;

c. 2027: +x,x Prozent;

d. 2028: +x,x Prozent.

Art. 6 Referendum

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.