Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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Kapitel 11.3: Inkrafttreten

Kantone

AG, GE, JU, NE, SG, VD, VS haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.

NW fordert, dass das Inkrafttreten des RLP synchron zur BMV per 31. Juli 2026 erfolgt.

AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG, ZH fordern die Verschiebung

des Inkrafttretens auf den 1. März 2026, da ein Inkrafttreten per 1. Januar 2026 für Kantone mit Bildungsgängen mit Start im Februar eine grosse Herausforderung ist.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die in der Bundesverwaltung vertretenen politischen Parteien haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.

Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

SBBK, SDK und TRBS lehnen die Inkraftsetzung des Rahmenlehrplans auf den 1. Januar 2026 ab, da dies Kantone mit Bildungsgängen mit Start im Februar vor grossen Herausforderungen stellen würde. Dies, obwohl es sich nicht um eine Totalrevision handelt und entsprechend nicht alle Lehrpläne neu erarbeitet werden müssen. Sie fordern eine Inkraftsetzung des Rahmenlehrplans auf den 1. März 2026.

Interkantonale und kantonale Organisationen

LKB teilt die Bemerkungen von SBBK, SDK und TRBS in diesem Kapitel.

Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen

Die Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.

Organisationen aus der Wirtschaft

SAVOIRSOCIAL teilt die Bemerkungen von SBBK, SDK und TRBS in diesem Kapitel.

5.6 Anhänge Anhang 1: Erläuterungen und Literaturnachweis zum Kompetenzmodell

Kantone

Die Kantone haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.