Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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Kapitel 11.3: Inkrafttreten
Kantone
AG, GE, JU, NE, SG, VD, VS haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
NW fordert, dass das Inkrafttreten des RLP synchron zur BMV per 31. Juli 2026 erfolgt.
AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG, ZH fordern die Verschiebung
des Inkrafttretens auf den 1. März 2026, da ein Inkrafttreten per 1. Januar 2026 für Kantone mit Bildungsgängen mit Start im Februar eine grosse Herausforderung ist.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die in der Bundesverwaltung vertretenen politischen Parteien haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen
SBBK, SDK und TRBS lehnen die Inkraftsetzung des Rahmenlehrplans auf den 1. Januar 2026 ab, da dies Kantone mit Bildungsgängen mit Start im Februar vor grossen Herausforderungen stellen würde. Dies, obwohl es sich nicht um eine Totalrevision handelt und entsprechend nicht alle Lehrpläne neu erarbeitet werden müssen. Sie fordern eine Inkraftsetzung des Rahmenlehrplans auf den 1. März 2026.
Interkantonale und kantonale Organisationen
LKB teilt die Bemerkungen von SBBK, SDK und TRBS in diesem Kapitel.
Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen
Die Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
Organisationen aus der Wirtschaft
SAVOIRSOCIAL teilt die Bemerkungen von SBBK, SDK und TRBS in diesem Kapitel.
5.6 Anhänge Anhang 1: Erläuterungen und Literaturnachweis zum Kompetenzmodell
Kantone
Die Kantone haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.