Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen
SBBK, SDK und TRBS begrüssen die Überarbeitung der Kriterien für die Bewertung der IDAP, regen jedoch an, dass die Kantone Vorgaben zur Gewichtung der Kriterien festlegen können, da die Qualifikationsverfahren in der Hoheit der Kantone liegen.
Interkantonale und kantonale Organisationen
LKB teilt die Bemerkungen von SBBK, SDK und TRBS in diesem Kapitel.
Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen
Die Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
Organisationen aus der Wirtschaft
SAVOIRSOCIAL teilt die Bemerkung von SBBK, SDK und TRBS in diesem Kapitel.
Anhang 4: Empfehlungen zur Umsetzung von RLP-BM und BMV
Kantone
AG, GE, NE ,NW, SG, SZ, VD, VS haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, OW, SH, SO, TG, TI, UR, ZG betonen, dass es für die Kantone
eine weitreichende Neuerung bedeutet, dass die Prüfungen kantonal identisch zu erfolgen haben. Die Konkretisierungen, wann von der Einheitlichkeit abgewichen werden kann, sind entscheidend, um das Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung nicht zu gefährden, weshalb sie nicht zu eng gefasst werden dürfen. Die Kantone begrüssen in diesem Sinne die Empfehlungen der konkreten Umsetzung, auch wenn sie sehr operativ ausfallen.
AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, OW, SH, SO,TG, UR begrüssen die Hinweise zum Umgang mit KI, da sie dem aktuellen Stand der Diskussionen entsprechen. JU kritisiert, dass das Problem des Einsatzes von KI im Rahmenlehrplan zu wenig Erwähnung findet und eine gemeinsame Philosophie wünschenswert ist.
AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, OW, SH, SO, TG, TI, UR begrüssen die exemplarische Lektionen-Tabelle sehr.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die in der Bundesverwaltung vertretenen politischen Parteien haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.