Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 89Fedlex · Ergebnisbericht
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen
SBBK, SDK und TRBS haben zu den sprachlichen Anpassungen keine Bemerkungen. Sie begrüssen jedoch den Hinweis zur Berechnung der Prüfungsnote in den Fächern Sozialwissenschaften und Naturwissenschaften.
Interkantonale und kantonale Organisationen
BCH-FPS ist der Ansicht, die Dauer der Mathematik-Abschlussprüfung im Schwerpunktbereich sollte auf zweimal 75 Minuten reduziert werden, damit sie der Dauer der Abschlussprüfungen im Grundlagenbereich entspricht. Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei gleicher Lektionenzahl eine unterschiedlich lange Prüfung stattfindet.
LKB teilt die Bemerkungen von SBBK, SDK und TRBS in diesem Kapitel. Sie teilt zudem die Bemerkung von BCH-FPS zur Reduktion der Dauer der Mathematik-Abschlussprüfung im Schwerpunktbereich und führt dazu neben dem Argument der Gleichbehandlung mit dem Grundlagenbereich weitere Gründe aus der Praxis an.
LCH teilt die Bemerkung von BCH-FPS in diesem Kapitel.
Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen
BBZG lehnt die Vorgabe zur Berechnung der gewichteten Prüfungsnote in Naturwissenschaften und Sozialwissenschaften ab. Sie ist umständlich, da die Punktevergabe zwischen den Teilprüfungen koordiniert werden muss und so administrativen Aufwand verursacht. Eine Gewichtung kann auch ohne Koordinationsaufwand und Einschränkung mit gewichteten Teilnoten erfolgen.
BFH schlägt vor, die Integration einer Nachteilsausgleichsregelung in den Bestimmungen zu prüfen.
Organisationen aus der Wirtschaft
SAVOIRSOCIAL teilt die Bemerkungen von SBBK, SDK und TRBS in diesem Kapitel.
Kapitel 10.3: Formen der Abschlussprüfungen bei Wiederholung der Berufsmaturitätsprüfung
Kantone
AG, GE, JU, NE, NW, SG, VD haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH begrüssen die präzisierten Bestimmungen zum Erwerb neuer Noten in den Ergänzungsfächern im Rahmen der Wiederholung der Berufsmaturitätsprüfung sehr. Ebenso begrüssen die genannten Kantone die gewährte Flexibilität betreffend der Prüfungsform bei den Ergänzungsfächern. BS bittet um Klärung, ob die zu präsentierende IDAF-Leistung neu erarbeitet werden muss oder ob eine vor der Wiederholung erarbeitete IDAF-Leistung präsentiert werden kann.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.