Vorlage

Vernehmlassung 2024/103: Änderung der Verkehrsregelnverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligungen für Ausnahmetransporte und motorsportliche Veranstaltungen sowie Teilinkraftsetzung einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes · 3 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

«$$e-seal» «$$QrCode»

Verkehrsregelnverordnung (VRV)

Änderung vom «$$SmartDocumentDate»

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 19621 wird wie folgt geändert:

Art. 78 Abs. 2 Bst. g

2Für Fahrten, bei denen Höchstbreite, Höchsthöhe oder Höchstgewicht überschritten werden, sind nur Einzelbewilligungen zulässig. Dauerbewilligungen können jedoch erteilt werden für:

g. den Transport unteilbarer Güter ausschliesslich auf Nationalstrassen und für die Fahrten von Ausnahmefahrzeugen ausschliesslich auf Nationalstrassen.

Art. 79 Abs. 3 und 5

3Aufgehoben

5Werden die Masse und Gewichte nach Absatz 2 Buchstabe a überschritten, so darf die Bewilligung für das Befahren von Bestandteilen der Nationalstrassen nach Artikel 2 der Nationalstrassenverordnung vom 7. November 20072 (NSV) nur mit Zustimmung des ASTRA erteilt werden. Keine Zustimmung ist erforderlich, wenn Strecken und Bauwerke befahren werden, die das ASTRA generell freigegeben hat. Das ASTRA führt eine Liste der generell freigegebenen Strecken und Bauwerke und informiert die Kantone über Änderungen dieser Liste.

Art. 91a Abs. 1 Bst. d, h, i, kbisund o

1Vom Sonntags- und Nachtfahrverbot sind ausgenommen:

1 SR 741.11

2 SR 725.111

«%KAVID»«%ASFF_YYYY_ID»