Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/103: Änderung der Verkehrsregelnverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligungen für Ausnahmetransporte und motorsportliche Veranstaltungen sowie Teilinkraftsetzung einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes · 2 Seiten
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Erläuterungen
Ingress
Der Ingress verweist auf die vom Parlament am 17. März 2023 beschlossenen Änderungen1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG2).
Einziger Artikel
Absatz 1
Das Parlament hat am 17. März 2023 Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG) beschlossen.
Die Änderung des SVG beinhaltet eine grosse Anzahl verschiedener Bestimmungen, die nicht alle gleichzeitig in Kraft gesetzt werden. Zum einen enthält sie Bestimmungen, die der Bundesrat nicht weiter auf Verordnungsstufe konkretisieren muss und die ohne erheblichen Aufwand durch die Vollzugsbehörden umgesetzt werden können. Zum anderen enthält sie Bestimmungen, die noch in Zusammenarbeit mit den Vollzugsbehörden und den betroffenen Kreisen konzipiert, auf Verordnungsstufe konkretisiert und teilweise im Vernehmlassungsverfahren zur Diskussion gestellt werden müssen.
Im Rahmen der Teilrevision des SVG wurde auch der Artikel 52 revidiert. Diese Bestimmung enthält Regelungen zu sportlichen Veranstaltungen auf öffentlichen Strassen. Mit der Änderung vom 17. März 2023 wurde die Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen beschlossen. Gemäss Schlussabstimmungstext Ziffer IV Absatz 23 bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.
Für die Regelung in Artikel 52 SVG bestehen schon bisher Konkretisierungen auf Verordnungsstufe. Aus der SVG-Änderung resultieren dort Folgeänderungen. Aus diesem Grund wird zum selben Zeitpunkt die Verkehrsregelnverordnung (VRV)4 angepasst.
Ein erstes Paket der Teilrevision des SVG ist bereits am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten.5
Absatz 2
Im Rahmen der Teilrevision des SVG wurden weitere Änderungen vom Parlament beschlossen. Sie werden voraussichtlich im Rahmen von zwei weiteren Paketen im Laufe des Jahres 2025 oder später in Kraft gesetzt.
1BBl 2023 791
2 SR 741.01
3 BBl 2023 791
4 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV, SR 741.11).
5 AS 2023 453 2/2