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Vernehmlassung 2024/37: Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz · 64 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 3, Tabelle 3 Ersetzen der gesamten Tabelle

Anwendungsbereich Empfohlene Anzahl Empfohlene Dauer des Geforderte Anzahl Anerkennungspflichtige

Unterrichtseinheiten begleiteten Praktikums Periodizität der Unterrichteinheiten Fortbildung notwendig inklusive Praktikum nach Abschluss des anerkannten einer Fortbildung a)

während des Lehrgangs a) Lehrgangs in mindestensFortbildung in

zwei Kernanlagen Jahren

K 1 Strahlenschutz-Sachverständige für Kernanlagen b)

200 80 h 3 16 ja

K 2 Strahlenschutztechnikerinnen und -techniker 480 - 3 16 ja

K 3 Strahlenschutzfachkräfte 720 240 h 3 16 ja

K 8 Strahlenschutzassistentinnen und -assistenten 80 - 3 4 ja

Es bedeuten:

a): Unterrichteinheiten von mindestens 45 Minuten Dauer.

b): 12 Monate Berufserfahrung im Strahlenschutz (inkl. derjenigen, welche als Voraussetzung für den Kursbesuch gefordert ist), davon 6 Monate in der Kernan-

lage, in der die Kandidatinnen/Kandidaten als Strahlenschutz-Sachverständige tätig werden sollen.