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Vernehmlassung 2024/37: Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz · 64 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 3, Tabelle 2 Aufheben der zweiten Zeile jeder Seite der Tabelle 2 und Ergänzung der Tabelle mit K 8

Kompetenzen / Berufsnummer K 8

Strahlenschutzaspekte

Die Einhaltung der Grenzwerte im Strahlenschutz durch die Erstellung von betriebsinternen allgemeinen Weisungen insbesondere durch Festlegung – von Interventionswerten (Warnschwellen) sicherstellen, Aufgabenverteilung im Strahlenschutz dokumentieren

Für freigabepflichtige Anlagenänderungen sowie komplexe Tätigkeiten eine Strahlenschutzplanung unter Berücksichtigung des Optimierungsprinzips – erstellen, inklusive insbesondere der Festlegung der technischen und administrativen Schutz- und Überwachungsmassnahmen, Dosisabschätzung, Festlegung von Dosiszielen und spezifischen Interventionswerten sowie Erstellung tätigkeitsbezogener Weisungen

Für einfache Tätigkeiten die technischen und administrativen Schutz- und Überwachungsmassnahmen unter Berücksichtigung des Optimierungsprin- – zips festlegen

Operationeller Strahlenschutz

Kontroll- oder Überwachungsbereiche festlegen, den Zonen- und Gebietstypen zuordnen und die dazugehörigen Massnahmen definieren – Sich im Kontrollbereich strahlenschutzkonform verhalten, tätigkeitsspezifische Schutz- und Überwachungsmassnahmen vorbereiten, Schutzmittel kor- x rekt anwenden, Weisungen einhalten Radioaktives Material gesetzeskonform handhaben und lagern – Den gesetzeskonformen Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung sicherstellen – Gesetzeskonforme Entsorgung von radioaktiven Abfällen und Abgaben im Abwasser und Luft –

Strahlenmessung

Kalibrierung und Funktionstüchtigkeit der erforderlichen Messgeräte sicherstellen – Strahlenmessungen im Kontrollbereich (Areal, Anlagen, Systeme, Räume) sowie Personenüberwachung durchführen und die Messresultate interpretie- x ren