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Vernehmlassung 2024/37: Teilrevision der Verordnung des EDI über die Aus- und Fortbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz · 64 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anwendungsbereich Notwendige Ausbildung / Praktikum Erlaubte Tätigkeiten

MA 12

– Zahnmedizin5– Eidgenössisches Zahnarztdiplom – Verschreibung radiologischer zahnärztlicher Anwendungen

– Rechtfertigung, Durchführung und Befundung bei intra- und extraoralen, diagnostischen Anwendungen (inklusive Orthopantomograf und Fernröntgen) im Niedrigdosisbereich nach Art. 26 StSV mit zahnmedizinischen Röntgenanlagen

– Ausgenommen sind die Rechtfertigung, Durchführung und Befundung von Anwendungen mit digitalen Volumentomografen

– Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für die oben genannten Anwendungen

MA 13

– Zahnmedizin: erweiterte diagnosti- – Eidgenössisches Zahnarztdiplom – Verschreibung radiologischer zahnärztlicher Anwendungen

sche Anwendungen – Anerkannte Strahlenschutzausbildung – Rechtfertigung, Durchführung und Befundung bei diagnostischen, innach Tabelle 3 tra- und extraoralen Anwendungen (inklusive Orthopantomograf und Fernröntgen) im Niedrigdosisbereich nach Art. 26 StSV mit zahnmedizinischen Röntgenanlagen

– Rechtfertigung, Durchführung und Befundung von Anwendungen mit digitalen Volumentomografen

– Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für die oben genannten Anwendungen

MA 16

– Veterinärmedizin: Anlagen für erwei- – Eidgenössisches Tierarztdiplom – Rechtfertigung, Anwendung und Befundung therapeutischer und diag-

terte diagnostische und therapeuti- – Anerkannte Strahlenschutzausbildung nostischer Anwendungen mit veterinärmedizinischen Anlagen (CT, sche Anwendungen nach Tabelle 3 CBCT, durchleuchtungsgestützten Anlagen, Beschleuniger)

– Ausübung der Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige für die oben genannten Anwendungen

5Die Strahlenschutzausbildung ist bereits in der Grundausbildung in der Zahnmedizin enthalten, daher ist keine zusätzliche Ausbildung notwendig.