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Vernehmlassung 2024/38: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes · 2 Seiten

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c. die Aufbewahrung der Dokumentation und der Spuren.

2Die Kantone sorgen dafür, dass sich die Opfer an eine spezialisierte Stelle wenden können.

II

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.