Vorlage
Vernehmlassung 2024/38: Vorentwurf zur Teilrevision des Opferhilfegesetzes · 2 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
«$$e-seal» «$$QrCode»
Vorentwurf Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat,
1
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom … ,
beschliesst:
I
Das Opferhilfegesetz vom 23. März 20072 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 4
4Der Anspruch besteht zudem unabhängig davon, ob das Opfer Strafanzeige erstattet hat oder nicht.
Art. 8 Abs. 1 und 3
1Die Kantone machen die Opferhilfe bekannt.
3Absatz 2 findet auf Angehörige des Opfers sinngemäss Anwendung.
Art. 14 Abs. 1 erster Satz
1Die Leistungen umfassen die angemessene medizinische, rechtsmedizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe in der Schweiz, die als Folge der Straftat notwendig geworden ist. …
Art. 14a Medizinische und rechtsmedizinische Hilfe
1Die medizinische und rechtsmedizinische Hilfe umfasst insbesondere:
a. die fachärztlichen Untersuchungen und Behandlungen;
b. die rechtsmedizinische Dokumentation von Verletzungen und Spuren;
1BBl 2025 …
2 SR 312.5
2024-... «%ASFF_YYYY_ID»