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Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 3 Seiten
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Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands. «%ASFF_YYYY_ID» Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1358
werden kann das Abkommen unter den Bedingungen, die in den Artikeln 4 und 16 des Assoziierungsabkommens aufgeführt sind.
Mit Inkrafttreten dieses Abkommens tritt der Notenaustausch vom 14. August 2013 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 über die Errichtung von «Eurodac» sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung der IT-Agentur ausser Kraft.
Eine Kopie dieser Note wird dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, Generaldirektion, Justiz und Inneres, Brüssel, übermittelt.
Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.