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Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 3 Seiten
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Notenaustausch vom (Datum) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1358 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten (Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
In Kraft getreten am ...
Übersetzung1
Mission der Schweiz Brüssel, den (Datum)
bei der Europäischen Union
Europäische Kommission
Generalsekretariat
SG.B.2.
Brüssel
Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union entbietet dem Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihre Empfehlung und beehrt sich, den Empfang der Notifikation der Europäischen Kommission vom 17. Mai 2024, berichtigt durch die Notifikation der Europäischen Kommission vom 12. Juni 2024 zu bestätigen. Erstellt wurde die Notifikation einerseits gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 erster Satz des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (nachfolgend: Assoziierungsabkommen)2, das am 26. Oktober 2004 in Luxemburg unterzeichnet worden ist, sowie andererseits gestützt auf Artikel 3 des am 27. Juni 2019 in Brüssel unterzeichneten Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein zum Assoziierungsabkommen betreffend den Zugang zu Eurodac für Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecke (nachfolgend Protokoll)3 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 2 erster Satz des Assoziierungsabkommens. Die Notifikation hat folgenden Inhalt:
«Ich beehre mich notifizieren zu dürfen […]
1Übersetzung des englischen Originaltextes.
2 SR 0.142.392.68
3 SR 0.142.392.682
2024-... «%ASFF_YYYY_ID»