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Vernehmlassung 2024/84: 17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme · 2 Seiten

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Bundesgesetz Vorentwurf über die Krankenversicherung (KVG) (Selbstbehalt bei Konsultationen der Notaufnahme im Spital)

Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,

beschliesst:

Minderheit (Crottaz, Brenzikofer, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Roduit, Weichelt, Wyss)

Nichteintreten

I

Das Bundesgesetz vom 18. März 19943 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:

Art. 64 Abs. 3bis

3bisDie Kantone können vorsehen, dass sich der Höchstbetrag des Selbstbehalts nach Absatz 3 bei jeder Konsultation der Notaufnahme im Spital um 50 Franken erhöht. Die Erhöhung darf nicht vorgesehen werden für Schwangere und Kinder sowie für Personen, die von einem Arzt oder einer Ärztin, einem Zentrum für Telemedizin oder einem Apotheker oder einer Apothekerin schriftlich in die Notaufnahme im Spital überwiesen werden.

1BBl 2024 ...

2BBl 2024 ...

3 SR 832.10

2024–......