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Vernehmlassung 2024/92: Änderungen der Winterreserveverordnung · 2 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

b. bei WKK-Anlagen mit einer Leistung ab 30 MW: mit den einzelnen Betreibern.

Art. 30 Abs. 2bis

2bisDie Geltungsdauer dieser Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

II

1Diese Verordnung tritt am … in Kraft.

... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter Der Bundeskanzler: Viktor Rossi