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Vernehmlassung 2024/92: Änderungen der Winterreserveverordnung · 2 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
b. bei WKK-Anlagen mit einer Leistung ab 30 MW: mit den einzelnen Betreibern.
Art. 30 Abs. 2bis
2bisDie Geltungsdauer dieser Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.
II
1Diese Verordnung tritt am … in Kraft.
... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter Der Bundeskanzler: Viktor Rossi