Vorlage
Vernehmlassung 2025/19: Änderung des Niederlassungsabkommens zwischen der Schweiz und Iran
Fedlex · Vorlage · Seite 1
Änderungsprotokoll
zwischen
dem Schweizerischen Bundesrat
und
der Regierung der Islamischen Republik Iran
zum am 25. April 1934 abgeschlossene Niederlassungsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kaiserreich Persien (im Folgenden "Abkommen" genannt)
zur Aufhebung von Artikel 8 Absätze 3 und 4 des Abkommens
Der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Islamischen Republik Iran (im Folgenden "die Vertragsparteien" genannt),
in Anbetracht der freundschaftlichen Beziehungen, die zwischen den Vertragsparteien bestehen,
unter Berücksichtigung, dass beide Vertragsparteien über ihre eigenen Kollisionsnormen verfügen, die Fragen des Personen‑, Familien- und Erbrechts unter Bezugnahme auf verschiedene Anknüpfungspunkte wie die Staatsangehörigkeit, den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt regeln,
haben sich auf Folgendes geeinigt:
Art. 1
Artikel 8 des Abkommens wird durch folgenden Text ersetzt:
Die Angehörigen jedes der hohen vertragschliessenden Teile geniessen im Gebiete des andern Teils in allem, was den gerichtlichen und behördlichen Schutz ihrer Person und ihres Vermögens betrifft, die gleiche Behandlung wie die Angehörigen der meistbegünstigten Nation.
Sie haben insbesondere freien und völlig unbehinderten Zutritt zu den Gerichten und können vor Gericht unter den gleichen Bedingungen wie die Angehörigen der meistbegünstigten Nation auftreten. Die Fragen des Armenrechts sowie der Sicherheitsleistung für Prozesskosten bilden Gegenstand einer besonderen Gegenrechtserklärung, die diesem Abkommen beigefügt ist.
Art. 2
Dieses Änderungsprotokoll tritt am Tag des Eingangs der letzten diplomatischen Note in Kraft, mit der die eine Vertragspartei die andere davon in Kenntnis setzt, dass die innerstaatlichen verfassungsrechtlichen Vorschriften über die Inkraftsetzung dieses Änderungsprotokolls erfüllt sind.
Unterzeichnet in Teheran am 18. Dezember 2024, entsprechend dem 28. Azar 1403, in zwei Originalen in französischer und persischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist.
Für den Schweizerischen Bundesrat Für die Regierung der Islamischen Republik Iran Nadine Olivieri Lozano Masoud Alizadeh
Botschafterin der Schweiz in Iran Generaldirektor des Departements für internationale
Zusammenarbeit im Justizministerium