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Vernehmlassung 2025/23: Revision der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) ‒ Anhang Biozidprodukte · 4 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

4ter.3 Berichterstattung

Die zuständige Behörde erstattet dem BAFU jährlich Bericht über die im Vorjahr erfolgte Anwendung von Biozidprodukten im Wald nach Ziffer 4ter.2. Sie stellt diesen Bericht mit den folgenden Angaben dem BAFU jeweils per 28. Februar zu:

a. Zweck der Bekämpfung und bekämpfte Arthropoden und Mikroorganismen;

b. Handelsname und Nummer der eidgenössischen Zulassung der angewendeten Biozidprodukte;

c. die in den angewendeten Biozidprodukten enthaltenen Wirkstoffe und deren Konzentration;

d. Menge der angewendeten Biozidprodukte;

e. Anwendungsdaten und -orte sowie Grösse der behandelten Flächen.