Vorlage

Vernehmlassung 2025/54: Verordnung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Verordnung, VEID) · 83 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 56Fedlex · Vorlage

E-ID-Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Bestelldaten nach Art. 27 StReG Diese Datenfelder werden Diese Datenfelder werden

in der Hilfsdatenbank in VOSTRA gespeichert: CREX gespeichert:

2.10.7 Angabe, ob Wohnadresse der Person, über die der Auszug bestellt wird, erfasst werden muss X — 2.10.8 Bei Zustellung «Digital»:

2.10.8.1 E-Mail-Adresse, an welche die Zustellung erfolgt X — 2.10.8.2 (Verschlüsseltes) Passwort, mit dem der Grosskunde die Auszüge abholen kann X — 2.10.9 Kontaktdaten des Grosskunden

(für interne Korrespondenz bei Rückfragen):

2.10.9.1 Angaben für postalische Rückfragen X — 2.10.9.2 E-Mail-Adresse für elektronische Rückfragen X — 2.10.10 Kontaktdaten derjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche im Namen X — des Grosskunden eine Bestellung visieren dürfen

mit Angabe der zuständigen Organisationseinheit sowie Nachnamen, Vornamen,

Telefonnummern und E-Mail-Adressen der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

2.10.11 Korrespondenzsprache für Abrechnungsliste nach Ziff. 4.9 — X

3. Datensatz über die Auftragsverarbeitung bei eingegangenem Auftrag:

3.1 Status der Auftragsabwicklung:

3.1.1 Angabe, dass Bestellformular noch nicht eingetroffen ist («open») X — 3.1.2 Angabe, dass Bestellformular eingetroffen ist und geprüft worden ist («Eingang») X — 3.1.3 Angabe, dass Auszug zur Beglaubigung weitergeleitet wurde («Beglaubigung») X — 3.1.4 Angabe, dass das Bestellformular zur Ergänzung zurückgesendet wurde («Rücksendung») X — 3.1.5 Angabe, dass Auszug verarbeitet und zugestellt wurde («Ausgang») X —