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Vernehmlassung 2025/54: Verordnung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Verordnung, VEID) · 83 Seiten
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E-ID-Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Bestelldaten nach Art. 27 StReG Diese Datenfelder werden Diese Datenfelder werden
in der Hilfsdatenbank in VOSTRA gespeichert: CREX gespeichert:
5.4 Zustellstatus des digitalen Auszugs X —
mit Angabe, ob Auszug «bereit» zur Abholung ist oder bereits «abgeholt» worden ist
5.5 Bei Abruf eines digitalen Auszugs: Datum und Uhrzeit der Abholung X — 5.6 Bei Zustellung durch Kurierdienst ins Ausland:
5.6.1 Automatisch generierte Zustellnummer X — 5.6.2 Angabe des Kurierdienstes X X 5.7 Bei Zustellung per Einschreiben: Zustellungsnummer X — 5.8 Datum und Uhrzeit des Versandes des beglaubigten Auszugs X — 5.9 Bei digitaler Zustellung: Elektronische Zustelladresse X — 5.10 Auszugsnummer — X 5.11 Druck- oder Signierdatum — X 5.12 Auszugstyp — X
mit Angabe, ob mit Strafdaten «verzeichnet» oder «nicht verzeichnet»
5.13 Status der Verarbeitung — X 5.14 PDF-Kopie des Privat- oder Sonderprivatauszuges — X
inklusive allfälliger Begleitblätter für die Zustellung eines beglaubigten, per Kurierdienst zugestellten
oder digital signierten Auszugs oder zur Abklärung, ob die im ausländischen Meldeformular nach
Art. 22 Abs. 2 StReG enthaltenen Delikte eines Auslandurteils ins schweizerische Recht transponiert
werden sollen
6. Datensatz über die Bestätigung des Arbeitgebers, der Organisation oder der Bewilligungsbehörde bei der Bestellung von Sonderprivatauszügen:
(Erklärung nach Art. 55 Abs. 4 StReG)