Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/54: Verordnung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Verordnung, VEID) · 54 Seiten

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Übersicht

Mit der Verordnung zum Bundesgesetz über den elektronischen

Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Verordnung, VEID) werden unter anderem die Verfahren und Zuständigkeiten für die Ausstellung und Verwendung der E-ID präzisiert. Dar-

über hinaus wird die staatliche Vertrauensinfrastruktur definiert, die sowohl von Behörden als auch von privaten Akteurinnen genutzt werden kann, um elektronische Nachweise sicher auszustellen und zu verifizieren. Ziel der Verordnung ist es, eine klare und sichere

Grundlage für den Umgang mit der E-ID und anderen digitalen Nach-

weisen zu schaffen.

Ausgangslage

Nach der Ablehnung des Bundesgesetzes über elektronische Identifizierungsdienste in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, gemeinsam mit der Bundeskanzlei und dem Eidgenössischen Finanzdepartement, mit der Entwicklung eines sicheren staatlichen elektronischen Identitätsnachweises. Am 13. Juni 2022 stimmten Nationalrat und Ständerat sechs Motionen zu, die die Schaffung eines staatlichen elektronischen Identifikationsnachweises forderten. Am 22. November 2023 verabschiedete der Bundesrat den Gesetzesentwurf über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID). Ziel ist die Einführung einer kostenlosen und freiwilligen E-ID, die Nutzerinnen und Nutzern eine sichere und unkomplizierte digitale Identifikation ermöglicht. Die E-ID wird vom Bund herausgegeben und gewährleistet maximalen Schutz der Personendaten insbesondere durch Datensparsamkeit. Im Sinne der digitalen Selbstbestimmung ist die Ausstellung und der Einsatz der E-ID freiwillig. Zudem wird den Inhaberinnen und Inhabern die Kontrolle über ihre Daten ermöglicht. Neben der E-ID wird auch an der Digitalisierung anderer Nachweise gearbeitet. Der Bund stellt die erforderliche Vertrauensinfrastruktur bereit, einschliesslich einer elektronischen Brieftasche, einer Anwendung zur Nachweisüberprüfung sowie Basis- und Vertrauensregistern. Diese Infrastruktur kann auch von Privaten genutzt werden, die elektronische Nachweise ausstellen und verifizieren möchten. In der Schlussabstimmung vom 20. Dezember 2024 wurde das BGEID vom Parlament mit deutlicher Mehrheit verabschiedet (Nationalrat: Für Annahme des Entwurfes 170 Stimmen, dagegen 25 Stimmen [1 Enthaltung]; Ständerat: Für Annahme des Entwurfes 43 Stimmen, dagegen 1 Stimme [0 Enthaltungen]). Das Referendum ist am 7. Mai formell zustande gekommen. Die Abstimmung über das BGEID findet am 28.

September 2025 statt.