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Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 2 Seiten
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Bundesgesetz Vorentwurf über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen (Erhöhung der Mindestsätze der Familienzulagen)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,
beschliesst:
Minderheit (Vietze, Aellen, Aeschi, Amaudruz, de Courten, Fischer Benjamin,
Gutjahr, Hess Erich, Sauter, Silberschmidt, Thalmann-Bieri, Wyssmann)
Nichteintreten
I
Das Bundesgesetz vom 24. März 20063 über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen wird wie folgt geändert:
Art. 5 Höhe der Familienzulagen; Anpassung der Ansätze
1Die Kinderzulage beträgt mindestens 250 Franken pro Monat.
2Die Ausbildungszulage beträgt mindestens 300 Franken pro Monat.
3Der Bundesrat passt die Mindestansätze auf den gleichen Zeitpunkt wie die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) der Teuerung an, sofern der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Festsetzung der Ansätze um mindestens 5 Prozent gestiegen ist. Er rundet die Ansätze auf den nächsthöheren Fünffranken-Betrag.
SR ..........
1BBl 2025 ...
2BBl 2025 ...
3 SR 836.2
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