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Vernehmlassung 2025/95: Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG) · 2 Seiten
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Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
3 Die EFV und die Auffangeinrichtung vereinbaren die Einzelheiten in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Steht am … fest, dass gegen das Gesetz kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt es am 26. September 2027 in Kraft und gilt bis zum 25. September 2033.