Vorlage

Vernehmlassung 2026/42: Revision der Holzhandelsverordnung (HHV) zur Beseitigung von Handelshemmnissen im Zusammenhang mit Importen von Holz und Holzerzeugnissen aus der Europäischen Union (EU) · 2 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Verordnung über das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen

(Holzhandelsverordnung, HHV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Holzhandelsverordnung vom 12. Mai 20211 wird wie folgt geändert:

Art. 3 Bst. a

a. erstmaliges Inverkehrbringen: die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe oder die Einfuhr zur Abgabe von Holz oder Holzerzeugnissen in der Schweiz zum Vertrieb oder zur Verwendung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit;

Art. 7a Vereinfachte Sorgfaltspflicht

1Bringt ein Erstinverkehrbringer Holz oder Holzerzeugnisse aus der Europäischen Union in Verkehr und hat ihm der Zulieferer schriftlich bestätigt, bei der Inverkehr- bringung in der Europäischen Union das Recht der Europäischen Union eingehalten zu haben, so muss er nur die Verpflichtungen nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, b, e und f und Absatz 2 erfüllen.

2Liegen dem Erstinverkehrbringer konkrete Hinweise vor, dass das Holz oder die Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag oder illegalem Handel stammen könnten, so muss er alle Verpflichtungen nach den Artikeln 5-7 erfüllen.

Art. 8

Informationen nach den Artikeln 4-7a sind angemessen zu dokumentieren und wäh- rend fünf Jahren aufzubewahren.

1SR 814.021

2026-... «%ASFF_YYYY_ID»