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Vernehmlassung 2026/58: 23.443 n Pa. Iv. Addor. Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer. Interessenabwägung mit gesundem Menschenverstand · 2 Seiten
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Bundesgesetz Vorentwurf über die Revision der Härtefallklausel (Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes)
Änderung vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom [Datum des Entscheids der Kommission]1
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom [Datum]2,
beschliesst:
I
Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:
1. Strafgesetzbuch3
Art. 66a Abs. 2bis
Die Bindungen des Ausländers zu seinem Heimatland dürfen dabei nicht zu seinen Gunsten berücksichtigt werden, wenn er wegen eines Verbrechens nach Absatz 1 Buchstaben a, b oder g–m, wegen eines Raubes (Art. 140) oder einer qualifizierten Erpressung (Art. 156 Ziff. 2–4) verurteilt wird.
2. Militärstrafgesetz vom 13. Juni 19274
Art. 49a Abs. 2bis
Die Bindungen des Ausländers zu seinem Heimatland dürfen dabei nicht zu seinen Gunsten berücksichtigt werden, wenn er wegen eines Verbrechens nach Absatz 1 Buchstaben a, b oder e–h, wegen eines Raubes (Art. 132) oder einer qualifizierten Erpressung (Art. 137a Ziff. 2–4) verurteilt wird.
SR ..........
1BBl 2026 ...
2BBl 2026 ...
3 SR 311.0
4 SR 321.0
2024-... «%ASFF_YYYY_ID»