Rapport sur les résultats
Consultation 2001/15: Révision du code des obligations (congé de maternité payé) · 121 pages
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lich Frauen beschäftigt sind. Gleichzeitig würden damit die Beschäftigungsaussichten junger Frauen generell verschlechtert. Im Interesse der Wirtschaftszweige mit hohem Frauenanteil und im Interesse der zukünftigen Mütter müssen wir diese Art der Finanzierung ablehnen.
Aus wirtschafts- und sozialpolitischen Gründen geben wir einer Versicherungslösung den Vorzug; zumal der Verfassungsauftrag, eine Mutterschaftsversicherung einzurichten, nach wie vor nicht erfüllt ist (Art. 116 Abs. 3 BV). In die richtige Richtung weist u.E. die parlamentarische Initiative von Pierre Triponez (eingereicht im Nationalrat am 20. Juni 2001), welche die Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter vorschlägt.
TG: 1. Nachdem bereits 1945 ein Familienschutzartikel in die Bundesverfassung aufgenommen wurde, der den Bund zur Einrichtung einer Mutterschaftsversicherung verpflichtet (Art. 116 Abs. 3 BV), ist es zu begrüssen, dass der Bundesrat trotz des negativen Abstimmungsergebnisses vom 13. Juni 1999 die Umsetzung dieses Verfassungsauftrages nun erneut an die Hand nehmen will. Der im Vernehmlassungsentwurf vorgeschlagene Weg über eine Revision des Obligationenrechts und die damit verbundene Überbindung der finanziellen Auswirkungen des Mutterschaftsurlaubes auf die Arbeitgeber erachten wir jedoch als problematisch. Eine solche Lösung beinhaltet die erhebliche Gefahr einer Benachteiligung der Frauen. Insbesondere bedeutet die alleinige Finanzierung des Mutterschaftsurlaubes durch den Arbeitgeber, dass Frauen im gebärfähigen Alter potenziell zu „teureren" Arbeitskräften werden. Dies wiederum könnte negative Auswirkungen auf die Löhne weiblicher Arbeitnehmer zeitigen. Nicht auszuschliessen ist zudem eine Diskriminierung insbesondere von jungen Frauen zu Beginn des Erwerbslebens, indem sie im Gegensatz zu Männern bei Vorstellungsgesprächen praktisch immer nach den Absichten betreffend Familienplanung befragt werden. Diese Diskriminierungsgefahr ist nicht nur latent vorhanden, sondern bereits heute verschiedentlich feststellbar. Der in den Erläuterungen dazu enthaltene Hinweis auf das Gleichstellungsgesetz vermag an diesen Umständen nichts zu ändern. Schliesslich fehlt auch ein Lastenausgleich zwischen Branchen und Unternehmen, welche viele Frauen im gebärfähigen Alter beschäftigen, und anderen Unternehmen.
Angesichts dieser Schwierigkeiten ist es sinnvoller, die in den parlamentarischen Vorstössen diskutierten Varianten miteinzubeziehen. So ist die neu vorgeschlagene parlamentarische Initiative Triponez, welche einen durch die Erwerbsersatzordnung zu finanzierenden 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub vorsieht, nach unserer Ansicht ausgewogener. Immerhin bezahlen alle Frauen bereits heute Erwerbsersatz, ohne jedoch davon profitieren zu können.
2. Die im Vorentwurf im Weiteren vorgeschlagene Abstufung der Lohnfortzahlungspflicht je nach Anzahl Dienstjahren ist unserer Ansicht nach nicht sinnvoll, weil die Geburt eines Kindes unabhängig von der Anzahl der Dienstjahre zu einem Unterbruch in der Erwerbstätigkeit führt. Zudem würde so unnötigerweise ein Mobilitätshemmnis konstruiert, das diskriminierend wirkt.
Dasselbe gilt in Bezug auf die Frage der Anrechenbarkeit anderer Verhinderungen an der Arbeitsleistung. Dem Sinn und Zweck eines echten Mutterschaftsurlaubes entsprechend können andere Verhinderungen nicht anrechenbar sein. Beide Fragen würden durch eine Finanzierung via Erwerbsersatzordnung ganz massgeblich entschärft.