Rapport sur les résultats

Consultation 2001/15: Révision du code des obligations (congé de maternité payé) · 121 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 39Fedlex · Rapport sur les résultats

I. Allgemeine Bemerkungen

Die Kontroversen um die Einführung einer Mutterschaftsversicherung sind bekannt und haben seit jeher zu intensiven Diskussionen geführt. Unbestritten scheint bei aller Verschiedenartigkeit der Meinungen aber zu sein, dass es im Bereich des Mutterschutzes für erwerbstätige Frauen eine inakzeptable Divergenz zwischen dem 8-wöchigen Arbeitsverbot gemäss Arbeitsgesetz und der Lohnfortzahlungspflicht gemäss Art. 324a OR (analog den Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung bei Krankheit) besteht. Demgegenüber bestehen ebenso unbestritten verschiedene einzelarbeitsvertragliche gute Regelungen für erwerbstätige Frauen; diese sind jedoch von der Personalpolitik des einzelnen Betriebs abhängig und gelten nicht in gleicher Weise für alle betroffenen Frauen. Daher hat sich die FDP seit Jahren mit Vehemenz dafür eingesetzt, diese Lücke beim Mutterschutz für erwerbstätige Frauen mittels entsprechender Revisionen des OR zu schliessen (vgl. dazu auch die Aufstellung über die verschiedenen parlamentarischen Vorstösse, Begleitbericht Ziff. 12, S. 4 f).

Im Dezember 1999 reichte Frau SR Christine Beerli eine Parlamentarische Initiative (Pa.Iv. 99.461) ein, die neu eine Entschädigung erwerbstätiger Mütter während der Dauer von 14 Wochen verlangte und die durch eine Revision des Erwerbsersatzgesetzes finanziert werden sollte. Diese Initiative wurde im Rahmen der Behandlung von insgesamt 5 Vorstössen im Zusammenhang mit der Lohngarantie bei Mutterschaftsurlaub abgelehnt.

Mit dem vorliegenden Entwurf präsentiert der Bundesrat nun zwei Varianten einer Regelung des Lohnanspruchs während des Mutterschaftsurlaubs (rev. Art. 324abis OR), die wir, gestützt auf den Entscheid der Delegiertenversammlung der FDP Schweiz vom 18. August 2001, ablehnen.

II. Zum Revisionsentwurf im Besonderen

Vorbemerkend ist festzuhalten, dass wir den Volksentscheid über die Ablehnung der Einführung einer Mutterschaftsversicherung vom 13. Juni 1999 demokratisch akzeptieren. Dennoch erachten wir erneuten Handlungsbedarf in dieser Thematik dringend angezeigt, da die offenkundigen, inakzeptablen und unbestrittenen Lücken des Mutterschutzes zu schliessen sind.

Gestützt auf den erwähnten Entscheid der Delegiertenversammlung lehnen wir den vorliegenden Revisionsentwurf ab. Wir fordern die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 01.425 von NR Pierre Triponez, durch eine Revision des Erwerbsersatzgesetzes die Anspruchsberechtigung auf Mütter auszudehnen, die während der Schwangerschaft als Arbeitnehmerinnen oder Selbständigerwerbende versichert waren; der Erwerbsersatz ist dabei während 14 Wochen zu bezahlen. Diese Grundentschädigung (für alle Anspruchsberechtigten) ist einheitlich auf 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens festzulegen, das vor dem Erwerbsausfall erzielt wurde.

Für die Begründung können wir vollumfänglich auf die in der genannten parlamentarischen Initiative Triponez dargelegten Gründe verweisen.

FDP Frauen: Seit Jahren liegt die Reproduktionsrate der Schweizerinnen deutlich unter der für eine vollständige Erneuerung der Generationen notwendigen Kinderzahl. Verbunden mit einer anhaltend steigenden Lebenserwartung erwachsen unserer Gesellschaft grosse Herausforderungen hinsichtlich der Sicherung der Sozialwerke, der zukünftigen Besetzung von Arbeitsstellen durch einheimische Arbeitskräfte sowie der Erhaltung der Innovationskraft unserer Wirtschaft - um nur einige zu nennen. Diese Probleme sind erkannt und werden