Rapport sur les résultats

Consultation 2001/15: Révision du code des obligations (congé de maternité payé) · 121 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 60Fedlex · Rapport sur les résultats

Der Schweizerische Katholische Frauenbund SKF unterstützt die parlamentarische Initiative von Nationalrat Pierre Triponez. Er erachtet diese Initiative als richtige Weiterführung der Motion von Nationalrätin Thérèse Meyer-Kaelin.

Als Frauendachverband sind uns folgende Punkte wichtig:

 Sämtliche erwerbstätige Frauen gelangen in den Genuss eines vierzehnwö-

chigen Mutterschaftsurlaubs.

 Angesichts der breiten Akzeptanz könnte der EO-Ansatz rasch umgesetzt

werden.

 Im Gegensatz zum OR-Ansatz haben jüngere Frauen, mit keinen Benachtei-

ligungen auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen.

 Die Arbeitsmobilität jüngerer Frauen wird nicht unnötig eingeschränkt.

 Die Erwerbsersatzordnung erhält ein zweites starkes Bein. Frauen bezahlen

EO-Beiträge, ohne dass sie selber in den Genuss von EO-Leistungen gelangen.

 Die Kosten für Mutterschaftsleistungen werden solidarisch gleichmässig auf

alle verteilt.

SKV: Der SKV hat den negativen Ausgang der Volksabstimmung im Juni 1999 zum damaligen Vorschlag einer Mutterschaftsversicherung ausserordentlich bedauert. Er akzeptiert aber, dass beim heutigen Stand der Diskussion klar zwischen der Regelung für erwerbstätige Mütter einerseits und der generellen Anerkennung der Leistung der Mütter für die Familie und die Gesellschaft anderseits1 unterschieden werden muss und dass vordringlich das ersterwähnte Problem geregelt werden muss.

Sowohl aus der Sicht des Arbeitnehmerinnenschutzes wie auch unter dem Aspekt der Gleichstellung von Mann und Frau erscheint es für den SKV nicht akzeptabel, dass in der Schweiz erwerbstätige Frauen bei Schwangerschaft von Gesetzes wegen noch immer nicht angemessen gegen Erwerbsausfall geschützt sind, wie dies bei Unfall, Arbeitslosigkeit oder Militärdienst etc. der Fall ist. Dass für die dem Arbeitsgesetz unterstellten Arbeitnehmerinnen noch immer ein Beschäftigungsverbot von acht Wochen besteht, ohne dass die Lohnfortzahlungspflicht bundesweit und allgemeingültig gesichert ist, bleibt vollends unverständlich.

Eine sachverhaltsgerechte und eine im europäischen bzw. internationalen Kontext vertretbare Regelung des Urlaubs bei Mutterschaft und des Erwerbsersatzes während dieser Zeit ist aber nicht nur für die betroffenen Frauen vordringlich, sondern liegt auch im Interesse des Arbeitsmarktes Schweiz.

Prima vista erscheinen Vorschläge, den Mutterschaftsurlaub via Ausdehnung der Lohnfortzahlungspflicht bzw. via Änderung der entsprechenden OR-Bestimmungen zu realisieren, zwar durchaus als gangbar, entscheidend sind jedoch der Gehalt auf der Leistungsseite sowie die mit der konkreten Regelung verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen.

1 bzw. der finanziellen Leistungen für nichterwerbstätige Mütter, Bedarfsleistungen bei Mutterschaft für Familien mit kleinen Einkommen oder generell der Abgeltung eines Teils der Kosten, die Kinder verursachen, durch die Gesellschaft (Kinderzulagen).