Rapport sur les résultats

Consultation 2002/17: Unification de la procédure civile (Loi fédérale de procédure civile) · 956 pages

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In realtà su entrambi i quesiti la soluzione proposta dal AP è sostenibile e condivisibile.

Sinteticamente, la situazione arbitrale e quella statale sono differenti sotto questo profilo, poiché dinanzi al giudice statale non vi è il problema a sapere se la clausola arbitrale inglobi o meno anche questo successivo procedimento in risarcimento.

Secondariamente, adire in risarcimento lo stesso giudice che ha concesso la misura cautelare rivelatasi poi ingiustificata, potrebbe significare poca serenità di giudizio da parte sua, visto che in ultima analisi quel giudice la misura cautelare l'ha accordata.

Organisationen / Organisations / Organizzazioni

AKBS: Die Bestimmung eines bundesrechtlichen Gerichtsstandes für Schaden-

ersatzklagen wegen ungerechtfertigten vorsorglichen Massnahmen erscheint sinnvoll. Die Regelung ist zu begrüssen.

AVLU: Die Einführung des Gerichtsstandes des Ortes, an dem die vorsorgliche

Massnahme erlassen wurde, ist sehr zu begrüssen. Im Interesse einer raschen und effizienten Beurteilung durch ein mit der Sache bereits vertrautes Gericht sollte dieser Gerichtsstand zwingend sein und der Wahlgerichtsstand des Wohnsitzes oder Sitzes der beklagten Partei gestrichen werden.

Art. 34

Organisationen / Organisations / Organizzazioni

NBI: Wir sind daran interessiert, dass die Nennung des Nationalen Versicherungs-

büros (NVB) und Nationalen Garantiefonds (NGF) in Art. 26 GestG in die ZPO übernommen wird.

Art. 35

Kantone / Cantons / Cantoni

AR: Der Begriff "Massenschäden" sollte vom Gesetzgeber zwecks Förderung einer

einheitlichen Rechtsanwendung wenn immer möglich noch näher definiert, und nicht einfach der richterlichen Auslegung vorbehalten bleiben. Bis ein letztinstanzliches Urteil vorliegt, kann es erfahrungsgemäss Jahre dauern.

LU: Artikel 27 GestG spricht im Gegensatz zu Artikel 35 VE-ZPO von Handlungsort

und nicht von Unfallort. Unklar ist, ob die beiden Ausdrücke synonym verwendet werden oder ob damit ein Unterschied zum Ausdruck gebracht werden soll. Als mögliche Formulierung schlagen wir vor:

Bei Massenschäden ist das Gericht am Ort, an dem sich der Unfall ereignet hat, zwingend zuständig.

SG: Der Begriff "Massenschäden" ist vom Gesetzgeber im Interesse einer einheit-

lichen Rechtsanwendung näher zu definieren.

TG: Der Begriff "Massenschäden" sollte vom Gesetzgeber zwecks Förderung einer

einheitlichen Rechtsanwendung noch näher definiert und nicht einfach der richterlichen Auslegung überlassen werden. Bis ein klärendes letztinstanzliches Urteil vorliegt, könnte es erfahrungsgemäss Jahre dauern.